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EuGH-Urteil zum „Internationaler Datenverkehr“
Am 16. Juli 2020 sprach der Europäische Gerichtshof (EuGH) - das sogenannte Schrems II Urteil (16.07.2020, C-311/18). Hier hat der EuGH festgestellt, dass Daten von EU-Bürgern nur an Drittländer außerhalb des Europäischen Wirtschaftraumes übermittelt werden dürfen, wenn die Daten in diesem Drittland einen im Wesentlichen gleichwertigen Schutz genießen wie in der EU.
Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen und erfordert Handlungsbedarf – auch bei uns in der Hotellerie und Gastronomie.
Dienstleister und Systeme müssen neu bewertet werden.
Einen Fahrplan, wie dies gelingt, finden Sie hier.